Die Änderungen der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) und Veröffentlichung einer neuen Förderrichtlinie in Schleswig-Holstein ist jetzt in Kraft getreten.
Für uns bedeutet dies Änderungen im Bereich der Anpassungsqualifizierungen ab 2024.Die beiden Formate, die Anpassungsqualifizierung (480 Z.std.) für Quereinsteiger*innen mit mind. 500 Std. Praxis sowie die Gruppenleitungsqualifikation (480 Z.std. -mind. 10 jährige Tätigkeit als SPA) werden von den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein vermutlich an den Standorten Husum/Bad Segeberg im Frühjahr und Henstedt-Ulzburg/Neumünster im Herbst angeboten. Für die Gruppenleitungsqualifikation steht bisher nur Bad Segeberg im September 2024 fest. Diese Maßnahme soll zeitlich den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, freiwillig im Anschluss, eine die Externen Prüfung zur Erzieher*in z.B. am BBZ in Bad Segeberg zu absolvieren.
Für die Quereinsteiger*innen Qualifikation stehen grundsätzlich Landesmittel zur Förderung zur Verfügung (3600,- Euro für die Qualifikation und 3600,- Euro für die Praxisanleitung in der Kita). Für die Gruppenleitungsqualifikation leiden nicht.
Wir würden gern mit Ihnen diese zwei Formate erörtern und die Möglichkeiten der Einbettung in Ihre Fortbildungsplanung diskutieren. Über Ideen, Wünsche und Anregungen für die inhaltliche Gestaltung, zur Standortfrage und auch zur Umsetzung der geforderten Prüfung würden wir uns sehr freuen.
Michael Kölln und Jörg Asmussen
zur Buchung:
https://www.vhssegeberg.de/kursangebot/kw/bereich/kursdetails/kurs/WW5097/