Kita- Zusatz-/Anpassungsqualifizierung – Termine 2024

Der Fachkräftemangel an Kitas in SH ist unbestritten. In diesem Zusammenhang hat das Land SH dazu eine aktualisierte Verordnung herausgegeben, welche Quereinsteiger*innenauch die Möglichkeit gibt, mit einer 480 std. Qualifikation als Zweitkraft gemäß PQVO eingesetzt zu werden. Ab 2024 ist dies auch für Kräfte möglich, die neu in dieses System reinkommen.

Im Rahmen des Kita-Weiterbildungsprogramms bieten wir flächendeckend an mehreren Standorten die notwendigen 480 std. Zusatzqualifizierung für Zweitkräfte in Kinderstätten an sowie eine Gruppenleiterqualifikation für Sozialpädagogische Assistent*innen.

https://www.schleswig-holstein.de/kita-quereinstieg

Alle Termine 2024 – jeweils 8:30 bis 15:30 Uhr

Husum – 19. Februar 2024 Zusatzqualifizierung Quereinsteiger*innen – Zertifiziert vom Land SH

Bad Segeberg – 18. März 2024 Zusatzqualifizierung Quereinsteiger*innen – Zertifiziert vom Land SH

Neumünster – 16. September 2024 Zusatzqualifizierung Quereinsteiger*innen – Zertifizierung vom Land SH in der Beantragung

Henstedt-Ulzburg  – 15. Oktober 2024 Zusatzqualifizierung Quereinsteiger*innen – tägl. jeweils 8:30 bis 12:30 Uhr – Zertifizierung vom Land SH in der Beantragung

Bad Segeberg – 30. Oktober 2024 Zusatzqualifizierung Gruppenleiter*innen*innen — Zertifiziert vom Land SH

 

Kosten: 4990,- Euro  – Lehrgangsleitung: Jörg Asmussen – kitaforum@vhssegeberg.de


Durch die Änderungen der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) und Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie in Schleswig-Holstein können wir Ihnen landesweit neue Kursangebote zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter*innen ermöglichen. Alle Volkshochschulangebote werden gemäß der Richtlinien des Landes von dafür zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Darüber hinaus verfügen alle Anbieter über ein Qualitätsmanagementsystem und eine Zulassung nach AZAV. Die Qualifizierung wird von erfahrenen Honorar-Dozent*innen durchgeführt.

Quereinsteiger*innen Qualifikation – 480 Zeitstunden

Neben einer Zusatzqualifizierung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (480 Zeitstunden) wird eine (möglichst) lehrgangsbegleitende Praxistätigkeit von mind. 500 Std. in einer Kindertageseinrichtung von den Quereinsteigenden vorausgesetzt.

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ermöglicht es den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein bis zu 25% der Ihnen zur Verfügung stehenden Stellen für Zweitkräfte durch Quereinsteiger*innen zu besetzen. Grundvoraussetzung, um überhaupt für den Quereinstieg infrage zu kommen, eine abgeschlossene Berufsausbildung mind. auf DQR-4 Niveau (www.dqr.de). Dies muss vor Ort mit der jeweiligen Qualitätsaufsicht abgestimmt werden.

Angebote hierfür finden Sie in den Volkshochschulen Geesthacht, Husum und Bad Segeberg im Frühjahr 2024 sowie Henstedt-Ulzburg und Neumünster im Herbst 2024. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Für die Qualifizierung der Quereinsteiger*innen stehen seitens des Landes (nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zur Förderung pro Person verteilt auf maximal 6 Monate jeweils 3.600,- Euro für die Qualifikation und 3.600,- Euro für die Personalkosten während der Praxisphase in der Kita sowie 50,- Euro pro Woche für die Freistellung einer Fachkraft zur Anleitung zur Verfügung. Bitte klären Sie dies im Vorwege mit dem Referat für frühkindliche Bildung und Betreuung VIII 359 im schleswig-holsteinischen Sozialministerium.

Eine Inanspruchnahme weiterer uns bekannter Förderungen (Weiterbildungsbonus oder Aufstiegs Bafög)  ist leider nicht möglich.

 

Gruppenleitungsqualifikation – 480 Zeitstunden

Zusätzlich besteht ab 2024 die Möglichkeit die Gruppenleitungsqualifikation (480 Zeitstunden) bei mind. 10 jähriger Tätigkeit als Sozialpädagogische Assistent*in (SPA) in einer Kindertagesstätte SPA (nach § 9 Abs. 2– PQVO). Für die Gruppenleitungsqualifikation steht bisher nur Bad Segeberg als Kursstandort im Herbst 2024 fest. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Diese Maßnahme soll zeitlich den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, freiwillig im Anschluss die Externen Prüfung zur Erzieher*in z.B. am BBZ in Bad Segeberg zu absolvieren. Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit nach der entsprechenden Förderrichtlinie für Weiterbildungsträger eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Sprechen Sie dazu die jeweilige Volkshochschule an.

Eine Inanspruchnahme weiterer uns bekannter Förderungen (Weiterbildungsbonus oder Aufstiegs Bafög)  ist leider nicht möglich

 

 

 

 

Kita- Zusatz-/Anpassungsqualifizierung – Termine 2024

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