Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
die neue Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung für den Zeitraum 02. bis 29. November 2020 liegt nun vor.
Für uns als Bildungsanbieter bedeutet dies im Wesentlichen:
- Angebote, die überwiegend der Freizeitgestaltung dienen, nicht fortgeführt werden.
- Eindeutig nicht fortgesetzt werden können darüber hinaus Bewegungskurse. Für diese gelten die Vorgaben für den Sport in §11
- Eindeutig fortgesetzt werden können Angebote der beruflichen Bildung und zur Integration sowie Angebote im Einzelunterricht, da letztere nicht als Bildungsveranstaltung im Sinne der Landesverordnung gelten.
- Bei Angeboten zur Alphabetisierung, Grundbildung und zur Unterstützung von Schulleistungen können wir davon ausgehen, dass diese nicht der Freizeitgestaltung dienen, und diese entsprechend ebenfalls fortführen.
Quelle: Erlass SH vom 2.11.2020
Weiterhin gilt:
- Bitte tragen Sie beim Betreten eine Maske
- Es haben ausschließlich Kursteilnehmer*innen Zutritt zur vhs!
- Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände und die Tischfläche vor Ihnen
- Regelmäßiges Stoßlüften (alle 20 Minuten)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Zeit weiterhin nur telefonisch oder per Mail für Sie ansprechbar sind (Tel. 04551-9663-0)
Ihr vhs-Team
Corona und ihre VHS