Grundsätzlich ist es auch in Schleswig-Holstein möglich eine Externenprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher abzulegen und ohne eine schulische Ausbildung die staatliche Anerkennung zu erhalten. Die externe Erzieherinnenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlichen Teil sowie einem praktischen Prüfungsteil, in dem die Prüfer*innen ihr erworbenes Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten in der Praxis unter Beweis stellen. […]