Neuur Dyskalkulie-Erlass des Landes Schleswig-Holstein:
„Seit 01. August 2012 gilt der neue Dyskalkulier-Erlass in Schkeswig-Holstein. Der Erlass regelt für die Grundschulzeit bis max. zum Ende der Sekundarstufe I den notwendigen und geeigneten Umgang mit dem Thema Rechenschwäche für SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen:
– Maßnahmen der Prävention der Rechenschwäche
– Frühzeitiges Erfassen der individuellen Fähigkeiten … (Defizite)
– Geeignet und wirksame individuelle Förderung
– Besondere pädagogische Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs
– Information der Eltern
– Jede Schule hat eine Fachkraft Rechenschwäche auszuweisen
Zur Information hier der Link zum Erlass Rechenschwäche:
https://www.lvl-sh.de/Erlass_Rechenschwache_SH_190312.pdf