Informationen zum neuen Dyskalkulie-Erlass

Neuur Dyskalkulie-Erlass des Landes Schleswig-Holstein:

„Seit 01. August 2012 gilt der neue Dyskalkulier-Erlass in Schkeswig-Holstein. Der Erlass regelt für die Grundschulzeit bis max. zum Ende der Sekundarstufe I den notwendigen und geeigneten Umgang mit dem Thema Rechenschwäche für SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen:

–       Maßnahmen der Prävention der Rechenschwäche

–       Frühzeitiges Erfassen der individuellen Fähigkeiten … (Defizite)

–       Geeignet und wirksame individuelle Förderung

–       Besondere pädagogische Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs

–       Information der Eltern

–       Jede Schule hat eine Fachkraft Rechenschwäche auszuweisen

 

Zur Information hier der Link zum Erlass Rechenschwäche:

https://www.lvl-sh.de/Erlass_Rechenschwache_SH_190312.pdf

 

Informationen zum neuen Dyskalkulie-Erlass

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