Liebe Kundinnen, liebe Kunden, die neue Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung für den Zeitraum 02. bis 29. November 2020 liegt nun vor. Für uns als Bildungsanbieter bedeutet dies im Wesentlichen: Angebote, die überwiegend der Freizeitgestaltung dienen, nicht fortgeführt werden. Eindeutig nicht fortgesetzt werden können darüber hinaus Bewegungskurse. Für diese gelten die Vorgaben für den Sport in §11 […]