Neue Förderung für berufliche Weiterbildungen

Neuer Weiterbildungsbonus des Landes (ehemals A1 Förderung)

Ab November 2014 wird die Förderung der Maßnahme durch das neue „Landesprogramm Arbeit“ fortgesetzt. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme, der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert.

www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de.

 

Quelle:

https://www.schleswig-holstein.de/Bildung/

Neue Förderung für berufliche Weiterbildungen

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