
Im Rahmen des Kita-Weiterbildungsprogramms bieten wir flächendeckend an mehreren Standorten die notwendigen 480 std. Zusatzqualifizierung für Zweitkräfte in Kinderstätten an sowie eine Gruppenleiterqualifikation für Sozialpädagogische Assistent*innen.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gemäß §9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 PQVO zertifiziert.
https://www.schleswig-holstein.de/kita-quereinstieg
Eine Inanspruchnahme weiterer uns bekannter Förderungen (Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter, Weiterbildungsbonus oder Aufstiegs Bafög) ist leider nicht oder nur in Einzelfällen möglich.
Alle Termine 2026 – Zusatzqualifizierung Quereinsteiger*innen – Zertifiziert vom Land SH
Kiel – 15. April 2026 – Anmeldung über: https://www.foerde-vhs.de/vhs-plus/zertifikate-beruf/zusatzqualifizierung-zur-zweitkraft-in-kitas
Halstenbek/Wedel – 20. August 2026 – Anmeldung über: https://www.vhs-halstenbek.de/p/beruf-und-digitales/qualifizierung-in-kita-und-schule-521-CAT-KAT18
Husum – 24. August 2026 – Anmeldung über: https://vhs-husum.de/programm/gesellschaft/kurs/Anpassungsqualifizierung-nach-PQVO/262H5805
Bad Segeberg – 8. September 2026 – Anmeldung über: https://www.vhssegeberg.de/kursangebot/kw/bereich/kursdetails/kurs/CC5094/
Kosten: 4990,- Euro (3600,- Euro Förderung Land SH kann beantragt werden) – jeweils 8:30 bis 15:30 Uhr
Alle Termine 2026 – Gruppenleiterqualifizierung – Zertifiziert vom Land SH
Kiel – 8. September 2026 – Anmeldung über: https://www.foerde-vhs.de/vhs-plus/zertifikate-beruf/zusatzqualifizierung-zur-zweitkraft-in-kitas
Bad Segeberg – 1. Dezember 2026 – Anmeldung über: https://www.vhssegeberg.de/kursangebot/kw/bereich/kursdetails/kurs/CC5095
Kosten: 1098,- Euro (inkl. Förderung Land SH) – jeweils 8:30 bis 15:30 Uhr
Durch die Änderungen der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) und Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie in Schleswig-Holstein können wir Ihnen landesweit neue Kursangebote zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter*innen ermöglichen. Alle Volkshochschulangebote werden gemäß der Richtlinien des Landes von dafür zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Darüber hinaus verfügen alle Anbieter über ein Qualitätsmanagementsystem und eine Zulassung nach AZAV. Die Qualifizierung wird von erfahrenen Honorar-Dozent*innen durchgeführt.
Quereinsteiger*innen Qualifikation – 480 Zeitstunden
Neben einer Zusatzqualifizierung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (480 Zeitstunden) wird eine (möglichst) lehrgangsbegleitende Praxistätigkeit von mind. 500 Std. in einer Kindertageseinrichtung von den Quereinsteigenden vorausgesetzt.
Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ermöglicht es den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein bis zu 25% der Ihnen zur Verfügung stehenden Stellen für Zweitkräfte durch Quereinsteiger*innen zu besetzen. Grundvoraussetzung, um überhaupt für den Quereinstieg infrage zu kommen, eine abgeschlossene Berufsausbildung mind. auf DQR-4 Niveau (www.dqr.de). Dies muss vor Ort mit der jeweiligen Qualitätsaufsicht abgestimmt werden.
Angebote hierfür finden Sie in den zertifiziereten Volkshochschulen in Schleswig-Holstein. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Für die Qualifizierung der Quereinsteiger*innen stehen seitens des Landes (nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zur Förderung pro Person verteilt auf maximal 6 Monate jeweils 3.600,- Euro für die Qualifikation und 3.600,- Euro für die Personalkosten während der Praxisphase in der Kita sowie 50,- Euro pro Woche für die Freistellung einer Fachkraft zur Anleitung zur Verfügung. Bitte klären Sie dies im Vorwege mit dem Referat für frühkindliche Bildung und Betreuung VIII 359 im schleswig-holsteinischen Sozialministerium.
Gruppenleitungsqualifikation – 480 Zeitstunden
Zusätzlich besteht seit 2024 die Möglichkeit die Gruppenleitungsqualifikation (480 Zeitstunden) bei mind. 10 jähriger Tätigkeit als Sozialpädagogische Assistent*in (SPA) in einer Kindertagesstätte SPA (nach § 9 Abs. 2– PQVO). Für die Gruppenleitungsqualifikation steht bisher nur in Kiel und Bad Segeberg als Kursstandort fest. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Dieses Angebot wird durch Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein unterstützt.