Weiterbildungsbonus SH Änderungen ab 1. März 2024

Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“ und „Handwerk“. Ab 1. März 2024 gelten einige Änderungen.

Viel Neues beim Weiterbildungsbonus SH ab 1. März 2024:

  • Wir ermöglichen einen leichteren Zugang zu dem Förderangebot:
    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ab dem 1. März 2024 steht allen Antragsteller/-innen die online-Antragstellung mit dem elektronischen Personalausweis zur Verfügung. Das gleiche Verfahren besteht dann auch für das Einreichen des Verwendungsnachweises nach Beendigung der geförderten Weiterbildung.
  • Wir verändern den Empfängerkreis der Förderberechtigten:
    • Der Fokus liegt nun auf der Förderung von Erwerbstätigen im Angestelltenverhältnis, d. h. Erwerbstätige als Selbstständige und Auszubildende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind außerdem Weiterbildungen, die

  • ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
  • dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
  • dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
  • dem Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises dienen.

Die Weiterbildung muss bei einem/einer Weiterbildungsträger/-in stattfinden, der/die nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.

Weitere Informationen und die aktuellen ergänzenden Förderkriterien finden Sie unter: https://www.ib-sh.de/

 

Quelle: https://www.ib-sh.de/aktuelles

Weiterbildungsbonus SH Änderungen ab 1. März 2024

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