Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmer/-innen mit dem Weiterbildungsbonus SH. Gefördert werden bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Antragstellenden – finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Der Arbeitgeber beteiligt sich lediglich mit den verbleibenden 60% der Kosten.
Der Antrag kann klassisch per Papierantrag oder online über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden. Antragsformulare stehen unter A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein zum Download zur Verfügung.
Angesichts des wachsenden Bedarfs an qualifizierten Arbeits- und Fachkräften fördert das Land Weiterbildungen in allen Branchen.