AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Bad Segeberg
Letzte Änderung Juni 2008
Teilnahme/ Anmeldung
Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Volkshochschule Bad Segeberg e. V. steht grundsätzlich allen offen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die schriftliche Anmeldung wird mit Zugang bei der VHS verbindlich. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem für die Anmeldung vorgesehenen Vordruck oder dem entsprechende Formular im Internet. Es werden keine Kurszusagen verschickt. Bei Minderjährigen ist die Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Telefonische Anmeldungen werden nicht entgegengenommen. Ein Teilnehmer bleibt auch dann Vertragspartner der VHS, wenn für den Teilnehmer eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) erfolgt. Gleichfalls lässt es die Vertragsbeziehung zwischen Teilnehmer und VHS unberührt, wenn einem Teilnehmer entgegen seinen Erwartungen eine Förderung nach dem AFG nicht gewährt wird. Beginn und Dauer der Lehrgänge/ Kurse/ Seminare sowie die Preise entnehmen Sie dem VHS-Programm.
Bezahlung
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Entgelte. Wenn nicht von der Möglichkeit des Lastschriftverfahrens Gebrauch gemacht wird, sind die Entgelte in voller Höhe unter Angabe der Kursbezeichnung und des Namens des Teilnehmers spätestens bis zum 2. Veranstaltungstag auf das Konto der Volkshochschule Bad Segeberg eV bei der Sparkasse Südholstein Nr. 53902 (23051030) zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kurspreise besteht auch dann, wenn der Unterricht trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise
besucht wird. Für Einzelvorträge werden die Entgelte in bar erhoben.
Kursausfall/Rücktritt
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Kurse mit weniger als 10 Teilnehmern können nur zu Sonderbedingungen durchgeführt werden. Wenn ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfindet, erfolgt eine Benachrichtigung. Wird ein Kurs aus diesem oder aus anderen nicht von der VHS zu vertretenden Gründen nicht programmgemäß durchgeführt, so ist eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ausgeschlossen. Kommt ein Kurs nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Änderungen der Kursleitung, des Veranstaltungsortes sowie des Programminhaltes einer Veranstaltung bleiben der VHS vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Vertrag für einen Kurs spätestens 4 Werktage vor Beginn der Kursveranstaltung zurückzutreten. Bei Seminaren (u. a. Wochenendlehrgängen) ist ein Rücktritt nur bis spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Für die Ballettschule, die Musikschule, das Legasthenie- und Förderzentrum und das Theater-Abonnement gelten besondere Teilnahmebedingungen.
Für Bildungsurlaubsveranstaltungen gelten folgende Rücktrittbedingungen: Bei einem Rücktritt ab dem 1. Tag der 6. Woche vor Beginn der Veranstaltung sind 50% des Kurspreises zu entrichten. Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn ist der volle Kurspreis zu entrichten. Diese Regelungen finden nut dann Anwendung, wenn durch den Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl an dem Kurs unterschritten wird und/oder der Platz nicht neu besetzt werden kann. Bei einer Anmeldung innerhalb der 6-Wochen-Frist gelten diese Bestimmungen analog. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären und wird mit seinem Eingang bei der VHS wirksam.
Versicherung
Teilnehmer sind nur im Rahmen der jeweilig geltenden Bestimmungen des kommunalen Schadensausgleiches versichert. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die VHS nicht für Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.
Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterricht geltende Hausordnung zu beachten.
Anweisungen des Schulleiters, der Kursleiter und deren Vertreter sind zu beachten. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Kursen ausgeschlossen werden.
Absprachen, die eine Änderung vorstehender Bestimmungen beinhalten, sind nur bei
schriftlicher Bestätigung durch die VHS verbindlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg.
Bad Segeberg, 25. Juni 2008
Michael Kölln
Geschäftsführer vhs Bad Segeberg
