Änderung Bildungsprämie zum 1.1.2010
Die neue Förderrichtlinie, die am 15.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde tritt bereits am 1.1.2010 in Kraft.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit der Einführung der “Bildungsprämie” ein neues Instrument zur Förderung der Weiterbildung Beschäftigter geschaffen.
- Der maximale Gutscheinwert steigt von maximal 154,- € auf maximal 500,- €
Damit entspricht der Gutscheinwert der in den meisten Länder-Programmen bereits etablierten Förderhöhe. Mit dem höheren Gutscheinwert soll den geförderten Personen zudem die Finanzierung von umfangreichen und höherwertigen Weiterbildungen erleichtert werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten und diese Maßnahme Ihrer individuellen beruflichen Weiterbildung dient.
- Die Einkommensgrenze
Für den Erhalt der Prämiengutscheine wird das zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000,- € / 40.000,- € (gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VermBG) auf 25.600 € / 51.200 € (gem. § 2a WoPG) angehoben.
Das Programmziel, die berufliche Weiterbildung zu fördern, soll durch die Anpassung der Einkommensgrenze besser erreicht werden: Auch Vollzeitbeschäftigte in westlichen Bundesländern und städtischen Regionen können künftig von der Bildungsprämie profitieren.
Die Beratung und Erteilung des Bildungsgutscheins erfolgt vor Ort über den Weiterbildungsverbund Kreis Segeberg – Annerose Petersen, Tel: 040 / 53 59 59 58, petersen@bildung-se.de














